Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie
beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate) bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (wird in manchen Bundesländern verlangt) - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, z.B. Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe, Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk).
Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wird es leider komplizierter. Hier sollten Sie sich bei Ihrem Standesamt ausführlicher beraten lassen, welche Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) vorzulegen sind.
Gebühren der Standesämter ab 2009 in den 16 Bundesländern
Bürgerinfo des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Ablauf einer standesamtlichen Trauung



