Auslandsheirat - was sollten Sie beachten?
In Deutschland werden im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich anerkannt, wenn die Eheschließung in der Form geschlossen worden ist, die im jeweiligen Staat üblich ist (sogenannte Ortsform). Die ausländische Heiratsurkunde wird von den Behörden meist erst nach einer amtlichen Beglaubigung, z.B. der Anbringung einer "Apostille" (insbesondere USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung im Heiratsstaat anerkannt. Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig nach der Rückkehr aus den Flitterwochen noch Erklärungen beim Standesamt Ihres Wohnortes abgegeben werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Eheschließung im Ausland (Info des Auswärtigen Amtes)
Heiraten in Dänemark
Was sollten Sie bei einer Eheschließung in Las Vegas oder unter Palmen beachten?
Heiratslocations im Ausland




