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Anmeldung der Eheschließung

Der erste Schritt

Standesbeamter bei einer Trauung

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Nach dem seit 1.1.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz ist jedes deutsche Standesamt für die Eheschließung zuständig. Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie sich also Ihr "Wunsch-Standesamt" selbst aussuchen.
Wichtig: Die Anmeldung der Eheschließung (früheres Aufgebot) muss aber weiterhin beim Standesamt am Wohnsitz erfolgen. Dort wird geprüft, ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Bei mehreren Wohnsitzen (z.B. Sie wohnt in Hamburg, Er in München) können Sie wählen, bei welchem Wohnsitz-Standesamt Sie die Eheschließung anmelden möchten. Wird dort kein Ehehindernis festgestellt, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, die auch für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, verbindlich ist. Der geplanten Hochzeit, zum Beispiel in einem Leuchtturm auf Sylt, steht dann nichts mehr im Wege. Kleiner Haken: Gebühren fallen beim (Wohnsitz-) Standesamt der Anmeldung und beim Standesamt am Heiratsort an.